Compliance

Häufig gestellte Fragen zum Hinweisgeber*innensystem


Hinweisgeber*innensystem

 

Kann ich mich auch an eine externe Meldestelle wenden?

Zuerst sollten Sie prüfen, ob Sie Ihren Hinweis über die Ombudsstelle geben können. Ein Hinweis sollte erst dann an eine externe Stelle gegeben werden, wenn die Behandlung des Hinweises im internen Hinweisgeber*innensystem nicht möglich oder dieser nicht zumutbar ist oder sich ein derartiger Hinweis als erfolglos oder aussichtslos erwiesen hat.
Als externe Stelle steht Ihnen die Meldestelle des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) unter https://www.bkms-system.net/BAK zur Verfügung.