Compliance

Häufig gestellte Fragen zum Hinweisgeber*innensystem


Hinweisgeber*innensystem

 

Wie läuft die interne Untersuchung ab?

Der Hinweis wird im Regelfall durch eine Mitarbeiter*in der Ombudsstelle analysiert und in zusammengefasster Form anonymisiert an die Compliance Stelle des betroffenen Unternehmens weitergeleitet. Zur internen Prüfung wird die zuständige Compliance Stelle nur Personen involvieren, die zur Klärung des Sachverhalts zwingend erforderlich sind. Im Rahmen der Prüfung wird der eingegangene Hinweis überprüft, indem beispielsweise Unternehmensdaten ausgewertet oder beschuldigte Personen befragt werden. Falls zur Klärung des Hinweises weitere Informationen benötigt werden, wird sich die Ombudsstelle (sofern Hinweisgeber*innen ihre Meldung nicht anonym abgegeben haben) an die Hinweisgeber*innen wenden.