Compliance

Häufig gestellte Fragen zum Hinweisgeber*innensystem


Hinweisgeber*innensystem

 

Wie lange dauert es bis ein Ergebnis vorliegt?

Dies ist von Hinweis zu Hinweis unterschiedlich und kann nicht pauschal gesagt werden. Bei andauernden Untersuchungen erhält die Hinweisgeber*in eine Zwischenmeldung und nach Abschluss der Untersuchungen eine Benachrichtigung, sofern der Hinweis nicht anonym erfolgt ist.
Die Hinweisgeber*in kann die Ombudsstelle jederzeit, auch anonym, unter Angabe des Unternehmens, Datums und Inhaltes der Meldung, sowie Nennung des im Onlineformulars selbst vergebenen Auskunftskennwortes kontaktieren und den genauen Status erfragen.